Auftrag

Der Verein „Arbeitskontrollstelle Kanton Solothurn„ errichtet und betreibt eine Kontrollstelle mit dem Ziel,

  • die Löhne- und Arbeitsbedingungen von inländischen und ausländischen Unternehmen (Entsandte) vor allem in Branchen mit GAV, die der AKS angehören, zu überprüfen und
  • im Interesse der Paritätischen Berufskommissionen die Einhaltung der AVE-GAV bzw. des LMV der beteiligten Verbände zu verbessern und
  • Schwarzarbeit einzudämmen und darauf hinzuwirken, dass die Unternehmen die Vorschriften im öffentlichen Beschaffungswesen, im Sozialversicherungsrecht, im Bereich der öffentlichen Abgaben, im Ausländerrecht und im Bereich Arbeitssicherheit einhalten.

Die Kontrolltätigkeit kann an eine dritte Instanz delegiert werden. Wer feststellt, dass eine ausländische Firma im Gebiet des Kantons Solothurn baugewerbliche Dienstleistungen vornimmt, kann dies mittels eines Formulars melden. Die Arbeitskontrollstelle leitet die Meldung an das zuständige Kontrollorgan weiter. Damit soll eine bessere Durchsetzung der schweizerischen Mindestbestimmungen erreicht werden.

- Ablauf Meldeverfahren (PDF 100KB)

Wenn eine ausländische Unternehmung rechtskräftig sanktioniert wurde, erscheint sie auf einer vom SECO geführten Liste.