
Der Verein „Arbeitskontrollstelle Kanton Solothurn„ errichtet und betreibt eine Kontrollstelle mit dem Ziel,
Die Kontrolltätigkeit kann an eine dritte Instanz delegiert werden. Wer feststellt, dass eine ausländische Firma im Gebiet des Kantons Solothurn baugewerbliche Dienstleistungen vornimmt, kann dies mittels eines Formulars melden. Die Arbeitskontrollstelle leitet die Meldung an das zuständige Kontrollorgan weiter. Damit soll eine bessere Durchsetzung der schweizerischen Mindestbestimmungen erreicht werden.
- Ablauf Meldeverfahren (PDF 100KB)
Wenn eine ausländische Unternehmung rechtskräftig sanktioniert wurde, erscheint sie auf einer vom SECO geführten Liste.