
Meldeformular für Arbeiten in- und ausländischer Firmen
auf Baustellen im Kanton Solothurn
Arbeitgeber aus dem In- und Ausland, die in der Schweiz Arbeiten ausführen lassen, müssen die schweizerischen Minimalarbeitsbedingungen einhalten; im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sind dies meist die ave GAV-Bedingungen. Haben Sie irgendwo Unregelmässigkeiten festgestellt? Dann melden Sie uns diese mittels Kontaktformular. Durch Ihre Meldung erleichtern Sie den Kontrollorganen die Überprüfung der Einhaltung der schweizerischen Minimalarbeitsbedingungen im Baugewerbe.