Paritätische Kommissionen
Die Paritätische Kommission einer Branche vertritt zu gleichen Teilen die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die nachfolgenden Paritätischen Kommissionen haben die Arbeitskontrollstelle als Melde- und Koordinationsstelle bevollmächtigt:
- Paritätische Kommission für das Bauhauptgewerbe
- Paritätische Kommission im Elektroinstallationsgewerbe
- Regionale Paritätische Berufskommission Maler und Gipser
- Paritätische Berufskommission im Metallgewerbe
- Paritätische Berufskommission Schreinergewerbe
- Paritätische Berufskommission Gebäudetechnik
- Regionale Paritätische Kommission Reinigungsgewerbe
- Paritätische Berufskommission für das Schweizerische Gerüstbaugewerbe
- Paritätische Kommission für das Schweiz. Decken- und Innenausbaugewerbe
- Paritätische Kommission für das Schweiz. Marmor- und Granitgewerbe
- Paritätische Landeskommission im Schweiz. Dach- und Wandgewerbe
- Schweizerische Paritätische Kommission für das Isoliergewerbe
- Zentrale Paritätische Kommission Holzbau
- Paritätische Kommission Carrosseriegewerbe